Zuzug - Wegzug - Umzug


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Wie melde ich mich in der Gemeinde XY an?

 

Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich an einem Schalter der Einwohnerkontrolle bzw. auf der Gemeindeverwaltung vorsprechen. - Adressen und Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltungen BL



Was müssen Schweizer/innen zur Anmeldung mitbringen?


Einzelperson:
- Heimatschein


Familie (Schweizer):
- Heimatschein
- Familienbüchlein


Anmerkung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen.



Was müssen Ausländer/innen zur Anmeldung mitbringen?


Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft:
- Ausländerausweis
- Reisepass
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien


Zuzug aus einem anderen Kanton:
- Ausländerausweis
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien


Zuzug aus dem Ausland:
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung von der Fremdenpolizei
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien



 

Wie melde ich mich in der Gemeinde XY ab?

Schweizer/in:
Die Abmeldung erfolgt analog der Anmeldung persönlich an einem Schalter der Einwohnerkontrolle bzw. auf der Gemeindeverwaltung (Adressen und Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltungen BL).
Bei einer Abmeldung ins Ausland ist frühzeitig mit der Abteilung Steuern Kontakt aufzunehmen.
Meldepflichtigen Angehörigen der Armee/des Zivilschutzes wird empfohlen, sich vor einem Auslandurlaub beim Sektionschef oder beim Kreiskommando zu informieren.


Was muss ich als Schweizer/in zur Abmeldung mitbringen?
- Schriftenempfangsschein (Quittung für den deponierten Heimatschein) oder Identitätsausweis bzw. Pass
- Zivilschutz-Dienstbüchlein (sofern Sie im Zivilschutz eingeteilt sind)
- sämtliches erhaltenes Zivilschutzmaterial



Ausländer/in:
Die Abmeldung erfolgt persönlich an einem Schalter der Einwohnerdienste bzw. auf der Gemeindeverwaltung unter Vorweisung des Ausländerausweises. (Adressen und Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltungen BL)



 

Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Schweizer/innen:
Die neue Anschrift muss den Einwohnerkontrollen (persönlich oder schriftlich) mitgeteilt werden. Meldepflichtige Angehörige des Zivilschutzes müssen das Dienstbüchlein für die Adressänderung der Zivilschutzstelle auf der Gemeindeverwaltung zukommen lassen. (Adressen und Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltungen BL)


Ausländer/in:
Der Ausländerausweis ist unter Angabe der neuen Wohnadresse einzureichen.



 

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