Gesetzessammlungen BL: Hinweise und Erklärungen

> Übersicht Systematische Gesetzessammlung

 

Aktualität

Die Erlasse der Systematischen Gesetzessammlung werden in der Regel an jenem Tag auf baselland.ch zu finden sein, an dem sie bzw. deren Änderungen in Kraft treten (plus/minus 2 Tage). Wunder allerdings darf man nicht erwarten, etwa dann, wenn ein Erlass rückwirkend in Kraft gesetzt wird.

Erlasse, die zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten, finden Sie in der Chronologischen Gesetzessammlung.

 

Zusätzliche Informationen zu Erlassen ("Zusatzinfos")

Ein Klick auf "PDF + Zusatzinfos" bei den vom Landrat verabschiedeten Erlassen (Gesetze, Dekrete usw.) öffnet den Erlass im PDF-Format.

Der dort angezeigte Link "Vademekum" führt auf eine Tabelle, die die Entwicklung und Geschichte des jeweiligen Erlasses darstellt.

Die eingefügten Links führen ins Landratsprotokoll oder/und zur entsprechenden Vorlage (LRV) an den Landrat.

Ab dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Juni 2005 sind die zur Beratung im Plenum benötigten Unterlagen (Vorlagen, Kommissionsberichte usw.) direkt vom Protokoll aus ansteuerbar. Die Unterlagen zu den vor dem 22. Juni 2005 verabschiedeten Erlasse sind in der Traktandenliste der jeweiligen Sitzung verlinkt.

> vgl. z.B. Landratsgesetz, SGS 131

 

Alte Fassungen / Aufgehobene Erlasse

Ab 13. September 2006 finden Sie alte Versionen der Erlasse auf der Website von LexFind.

Für weiter zurückliegende Erlasse wenden Sie sich bitte an die Landeskanzlei.

 

Suchen in der Systematischen Gesetzessammlung

Es steht Ihnen eine Volltextsuche zur Verfügung.

 

Über die Gesetzessammlungen des Kantons Basel-Landschaft

Der Kanton Basel-Landschaft kennt zwei Gesetzessammlungen: die Chronologische Gesetzessammlung (GS) und die Systematische Gesetzessammlung (SGS).

Während die Chronologische Gesetzessammlung ungefähr alle drei Wochen als Beilage im Amtsblatt in gedruckter Form publiziert wird, erhalten die Abonnenten der Systematischen Gesetzessammlung pro Jahr zweimal einen Nachtrag (in der Regel auf dem Stand vom 1. Januar bzw. 1. September).

Auf dem Internet werden beide Gesetzessammlung publiziert, wobei die Erlasstexte der Chronologischen Gesetzessammlung ab Januar 2007 im Volltext einsehbar sind.

 

Gedruckte Systematische Gesetzessammlung

Die gedruckte Fassung der Systematischen Gesetzessammlung (10 Ordner) können Sie im Abonnement zum Preis von Fr. 600.- bei der Landeskanzlei beziehen .

Sie erhalten dann jährlich 2 Nachträge, die separat in Rechnung gestellt werden.

 

Einzeldrucke (Separata)

Von jedem Erlass können Sie bei der Landeskanzlei (Tel. 061 552 50 08, Fax 061 552 69 65) Separata bestellen.

 

Fragen, Auskünfte und Anregungen

Sofern Sie auf einen Fehler stossen, möchten wir Sie bitten, ihn der Landeskanzlei mitzuteilen (Stichwort: Gesetzessammlung), damit er behoben werden kann.

Gerne gehen wir auch auf ihre Wünsche ein, die Sie an die gleiche Adresse schicken können.

 

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