Politisches Glossar - R |
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Ratsbüro
Die Mitglieder des Büros werden für die Dauer eines Amtsjahres gewählt. Zu den Aufgaben des Ratsbüros gehören:
- Beschlüsse über innere Angelegenheiten des Landrates,
- Bestellen von Spezialkommissionen,
- Wahl der Kommissionspräsidien,
- Beratung über Verfahrenspostulate,
- Entscheid über die Rückweisung von Vorlagen und Vorstössen aus formellen Gründen,
- Budgetierung der Parlamentsausgaben.
Ratskonferenz
Die Ratskonferenz besteht aus den Mitgliedern des Büros und den Fraktionspräsidenten und Fraktionspräsidentinnen. Zu den Aufgaben der Ratskonferenz gehören:
- Festlegen der Traktandenliste des Landrats,
- Beratung über das Vorgehen bei politisch schwierigen Fragen;
- Entscheid über die Teilnahme der Gerichtspräsidenten und Gerichtspräsidentinnen an den Landratssitzungen.
Referendum
Der obligatorischen Volksabstimmung unterliegen Verfassungsänderungen, Gesetze, Staatsverträge mit verfässungsänderndem oder gesetzeswesentlichem Inhalt sowie bestimmte Gemeindebeschlüsse.
Auf Begehren von 1'500 Stimmberechtigten werden der Volksabstimmung unterstellt: durch Verfassung oder Gesetz der fakultativen Volksabstimmung unterstellte verbindliche Planungsbeschlüsse des Landrates von grundsätzlicher Bedeutung und Beschlüsse des Landrates über neue einmalige Ausgaben von mehr als 500'000 Franken oder über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 50'000 Franken.
Beschlüsse der Gemeindeversammlung und des Einwohnerrates unterliegen der fakultativen Volksabstimmung nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und der Gemeindeordnung
- Informationen über aktuelle und vergangene Referenden finden Sie unter 'Politische Rechte';
- Wie ein Referendum eingereicht werden kann, erfahren Sie durch das Merkblatt;
- Wer mehr wissen will, erfährt alles unter Ausführliche Informationen über Referenden.
Regierungsprogramm
Das auf der Ebene der Staatsleitung wichtigste Instrument wird zu Beginn jeder vierjährigen Amtsperiode aufgestellt. Es will Zusammenhänge der verschiedenen politischen Bereiche bewusst machen und für die politische Entwicklung Ziele setzen. Der Landrat überweist den regierungsrätlichen Entwurf des Programms zunächst einer Spezialkommission zur Vorberatung. Anschliessend wird es im Landratsplenum bereinigt. Der Landrat kann das Regierungsprogramm entweder unverändert oder zusammen mit eigenen Ergänzungs- oder Änderungsbeschlüssen genehmigen, oder er kann es zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückweisen. Am Ende der Amtsperiode berichtet der Regierungsrat dem Landrat über die Ausführung des Regierungsprogrammes.
Regierungsrat
Andere Bezeichnung: Exekutive
Im Kanton Basel-Landschaft besteht der Regierungsrat aus 5 Mitgliedern, gewählt auf vier Jahre durch das Volk. Für die Wahl gilt das Majorz-Prinzip. Der Regierungspräsident ist "primus inter pares" (Erster unter Gleichgestellten) und wird vom Landrat für ein Jahr gewählt (Juli - Juni). Der Regierungspräsident leitet die Regierungsratssitzungen und übernimmt im Präsidentenjahr besondere Repräsentationspflichten.
Der Regierungsrat ist die leitende Behörde und gleichzeitig die oberste vollziehende Instanz des Kantons. Die fünf Mitglieder der Kantonsregierung sind hauptamtlich tätig.
Resolution
Resolutionsbegehren sind selbständige Anträge, die eine Meinungsäusserung des Landrats zu wichtigen Ereignissen bezwecken. Sie müssen von mindestens zwölf Ratsmitgliedern unterzeichnet sein und gelten als zustande gekommen, wenn zwei Drittel der Ratsmitglieder zugestimmt haben.
Nähere Angaben im Landratsgesetz (SGS 131, § 39).
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