Politisches Glossar - P |
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Parlamentarische Initiative
Die parlamentarische Initiative enthält ausgearbeitete Entwürfe für den Erlass, die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Verfassungs-, Gesetzes- und Dekretsbestimmungen und wird von Mitgliedern des Landrates eingereicht. Sie muss von mindestens zwölf Landratsmitgliedern unterzeichnet sein und wird zur Vorberatung an eine Kommission überwiesen, wenn sie bei der Mehrheit der anwesenden Landratsmitglieder Unterstützung findet.
Nähere Angaben im Landratsgesetz (SGS 131, § 36).
Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK)
Der Landrat verfügt im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht über das Recht, zur Abklärung besonderer Vorkommnisse eine Parlamentarische Untersuchungskommission einzusetzen. Er kann auch die Geschäftsprüfungskommission mit qualifizierten Befugnissen ausstatten und damit zu einer PUK machen. Der PUK sind alle verlangten Auskünfte vollständig zu erteilen und sämtliche Akten herauszugeben. Insbesondere verfügt die PUK über die Kompetenz der Zeugeneinvernahme. Wer dabei eine Falschaussage macht oder willentlich Tatsachen oder Vorgänge verschweigt, hat mit Strafverfolgung zu rechnen.
Nähere Angaben im Landratsgesetz (SGS 131, § 64 ff.).
Parlamentarische Vorstösse
"Arbeitsinstrument" des Landrats. Im einzelnen sind es folgende Mittel: Parlamentarische Initiative, Motion, Postulat, Interpellation, Schriftliche Anfragen, Fragestunde, Resolution.
Petition
Die Petition ist ein Gesuch, eine Anregung, eine Bitte oder eine Kritik, die sich an eine staatliche Behörde richtet. Petitionen sind kein Rechtsmittel (Beschwerde, Wiedererwägungsgesuche) oder Klagen im Rechtssinne. Daher sind sie auch nicht an eine bestimmte Rechtsform gebunden, Formvorschriften fehlen. Die Behörden sind verpflichtet, die Petitionen zur Kenntnis zunehmen und zu beantworten.
Petitionen, die sich an den Landrat richten, werden in der Regel von der Petitionskommission vorberaten. Im allgemeinen richtet diese ihren Bericht und Antrag an das Plenum des Landrats. Dieses entscheidet über die Erledigung der Petition.
Nähere Angaben im Landratsgesetz (SGS 131, § 47 f.).
Postulat
Mit einem Postulat kann ein Ratsmitglied, wie auch eine Fraktion oder eine Kommission, vom Regierungsrat verlangen, einen bestimmten Gegenstand zu prüfen, ihm über die Abklärungen zu berichten und Antrag zu stellen. Überwiesene Postulate verpflichten den Regierungsrat zur Prüfung und Berichterstattung.
Nähere Angaben im Landratsgesetz (SGS 131, § 35).
Proporz
Beim Proporz-Wahlverfahren werden die Sitze annähernd im Verhältnis zu den erzielten Parteistimmen auf die Parteien verteilt. Im Kanton Basel-Landschaft gilt das Proporz-Wahlverfahren bei der Wahl des Landrates. s.a. Majorz.
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