Informationen zum Verwertungswesen

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Verwertungswesen: Verwertungsdienst


Ebenfalls neu organisiert wird das Verwertungswesen, indem ein Verwertungsdienst in Personalunion mit dem Fundbüro betrieben wird. Dieser Verwertungsdienst ist zuständig, um verschiedene Güter (nach Polizeigesetz sichergestellte Sachen, nach Strafprozessordnung beschlagnahmte und eingezogene Güter, Fahrnis aus Pfändungs- und Konkursmassen) aufzubewahren und zu verwerten. Auftraggeber sind die Betreibungs- und Konkursämter, die Polizei, die Statthalterämter sowie die Gerichte. Diese auftraggebenden Dienststellen erfassen die Güter in der gemeinsamen Datenbank und übergeben diese dem Verwertungsdienst, der sie inventarisiert und aufbewahrt.


Wird der Verwahrungsauftrag aufgehoben, so werden die Güter der berechtigten Person zurückgegeben. Für die Verwertung muss ein Auftrag der Verfahrensleitung vorliegen. Die Güter werden entweder freihändig verkauft oder öffentlich oder im Internet versteigert. Die Mitarbeitenden der Verwaltung dürfen diese Güter nicht freihändig kaufen, jedoch können sie an den Versteigerungen teilnehmen und Sachen erwerben.


 

Steigerungsbedingungen für Velo-Versteigerung

 

Das Mindestangebot pro Velo beträgt CHF 5.00. Der Steigerungsleiter behält sich in Einzelfällen vor, mit dem höheren Mindestgebot ab CHF 50.00 zu beginnen.

Das Mindestangebot pro Kleinmotorrad (Scooter, Vespa, Roller) beträgt CHF 200.00

Das Mindestangebot pro Motorfahrrad (Mofa) beträgt CHF 100.00

Die Steigerung erfolgt in Schritten von CH 5.00 bis CHF 50.00

Ab CHF 50.00 in Schritten von CHF 10.00.

Die bietende Person hat das Angebot klar und deutlich anzugeben.

Der Zuschlag wird der meistbietenden Person nach dreimaligem Aufruf des höchsten Angebotes erteilt.

Für Mängel wird keine Gewährleistung übernommen.

Zuschlagspreis, Name und Adresse der erwerbenden Person werden protokolliert.

Der Zuschlagpreis ist sofort bar zu bezahlen. Die Übergabe der ersteigerten Velos erfolgt erst nach Bezahlung des Zuschlagspreises.

Die Velos sind von der erwerbenden Person nach Bezahlung des Zuschlagpreises mitzunehmen.

 

 

Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.