Wie entsteht ein Gesetz?


> Übersicht der Kanton in Kürze

 

 

Impuls geben

- Bürgerinnen und Bürger
- Interessengruppen
- Regierungsrat und Verwaltung
- Gemeinden
- Mitglieder des Landrates
- Medien

 

Ausarbeiten eines Entwurfes durch die Verwaltung (Direktion)

 

Vernehmlassung intern

Entwurf zur Stellungnahme an verschiedene Verwaltungsstellen

 

Antrag der Direktion an den Regierungsrat

 

Behandlung im Regierungsrat

Bereinigung und Entscheid über Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

 

 

Vernehmlassung extern

Entwurf zur Stellungnahme an
- Gemeinden
- Parteien
- Verbände


Verwaltungsinterne
Bearbeitung

 

Überarbeitung und Antrag einer Direktion an den Regierungsrat

 

Behandlung im Regierungsrat

Bereinigung und Entscheid

 

Vorlage und Antrag an den Landrat

 

Behandlung in der vorberatenden Kommission

Bericht und Antrag an das Landratsplenum

 

 

1. Lesung im Landratsplenum

Eventuell Änderungen und Ergänzungen am Gesetzesentwurf

 

 

2. Lesung im Landratsplenum

Eventuell Änderungen und Ergänzungen am Gesetzesentwurf; Schlussabstimmung

 

 

Abstimmung

Obligatorische Volksabstimmung (sofern nicht eine 4/5 Mehrheit des Landrats dem Entwurf zugestimmt hat).

 

 

Vorlage angenommen, wenn...

Mehrheit der Abstimmenden zustimmt

 

 

Inkrafttreten

und Veröffentlichung in der Gesetzessammlung


-

Rückweisung an den Regierungsrat: Vorlagen können vom Landrat an den Regierungsrat zum Überarbeiten zurückgewiesen oder mit Nichteintreten grundsätzlich abgelehnt werden.

-

Rückweisung an Kommission: Vorlagen können vom Landrat an die Kommissionen zum Überarbeiten zurückgewiesen werden.


 

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