1. Ich bin Schweizer und möchte eine Firma gründen. Wie muss ich vorgehen?
Informationen unter www.kmu.admin.ch/themen/index.html?lang=de oder www.gruenden.ch
Beratungen bieten folgende Institutionen:
business parc Christoph Merian-Ring 11 Postfach 4153 Reinach Tel.: 061 717 87 87 Fax: 061 717 87 88 Mail: welcome@businessparc.ch www.businessparc.ch | business parc Riedstrasse 8 4222 Zwingen Tel.: 061 717 82 42 Fax: 061 717 82 43 Mail: welcomer@businessparc.ch www.businessparc.ch | BaselArea Wirtschaftsförderung Basel-Stadt & Baselland Aeschenvorstadt 36 4010 Basel Tel.: 061 295 50 00 Fax: 061 295 50 09 Mail: info@baselarea.ch www.baselarea.ch |
Wirtschaftskammer Baselland Haus der Wirtschaft Altmarkstrasse 96 4410 Liestal Tel.: 061 927 64 64 Fax: 061 927 65 50 Mail: wirtschaftskammer@kmu.org www.kmu.org | Treuhandfirmen in der Region www.treuhandsuisse-bs.ch | |
2. Ich bin ausländischer Staatsangehöriger und möchte in der Schweiz eine Firma gründen. Wie muss ich vorgehen?
Informationen unter www.kmu.admin.ch/themen/00614/00715/index.html?lang=de
Beratungen bei grenzüberschreitenden Vorhaben:
Wirtschaftskammer Baselland Haus der Wirtschaft Altmarkstrasse 96 4410 Liestal Tel.: 061 927 64 64 Fax: 061 927 65 50 Mail: wirtschaftskammer@kmu.org www.kmu.org | Treuhandfirmen in der Region www.treuhandsuisse-bs.ch | BaselArea Wirtschaftsförderung Basel-Stadt & Baselland Aeschenvorstadt 36 4010 Basel Tel.: 061 295 50 00 Fax: 061 295 50 09 Mail: info@baselarea.ch www.baselarea.ch |
business parc Christoph Merian-Ring 11 Postfach 4153 Reinach Tel.: 061 717 87 87 Fax: 061 717 87 88 Mail: welcome@businessparc.ch www.businessparc.ch | business parc Riedstrasse 8 4222 Zwingen Tel.: 061 717 82 42 Fax: 061 717 82 43 Mail: welcomer@businessparc.ch www.businessparc.ch | |
3. Ich bin arbeitslos und möchte eine Firma gründen. Wie muss ich vorgehen?
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Vorhaben an die oder den für Sie zuständige RAV-Beraterin oder RAV-Berater
4. Benötige ich für meine selbständige Erwerbstätigkeit eine Bewilligung?
Die KMUinfo hilft bei Firmengründungen konkrete Fragen zu klären, zum Beispiel wenn bauliche Massnahmen anstehen (Neubau, Umbau, Zweckänderung, Umnutzung) oder bei Tätigkeiten, die eine Bewilligung erfordern.
Beispiele für bewilligungspflichtige Tätigkeiten:
- | Finanzdienstleistungen |
- | Kreditvermittlung |
- | Versicherungsvermittlung |
- | Personalvermittlung/Personalverleih |
- | Gastronomie / Alkoholverkauf |
- | Lebensmittelbetriebe / Lebensmittelhandel |
- | Gesundheitswesen |
- | Kinderkrippen/Tagesstätten/Heime |
- | Tierheilpraktiker |
- | Neu- und Umbau von Gewerbe- oder Wohnliegenschaften / Zweckänderungen /Umnutzungen |
- | Sicherheitsbereich (Überwachungsfirmen) |
- | Taxigewerbe |
- | Transportgewerbe (Carunternehmen, Chauffeure) |
|
5. Benötige ich für meine selbständige Erwerbstätigkeit einen Gewerbeschein, eine Gewerbebewilligung?
Im Kanton Basel-Landschaft ist für eine selbständige Erwerbstätigkeit kein Gewerbeschein und keine Gewerbebewilligung nötig. Einzige bekannte Ausnahme ist die Gemeinde Aesch. Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen in Aesch anzusiedeln, kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung.
6. Muss ich mich als Selbständigerwerbende/r im Handelsregister eintragen lassen.
Für die wichtigsten Antworten zu Handelsregister und Handelsregistereintrag siehe Häufige Fragen; weitere Infos siehe gesetzlichen Bestimmungen.
7. Bin ich mehrwertsteuerpflichtig?
Mit dem neuen Mehrwertsteuergesetzes (per 1.1.2010) gibt es eine Änderung bei der Steuerpflicht: Neu sind Unternehmen erst ab 100'000 Franken Umsatz steuerpflichtig. Siehe dazu auch das entsprechende Merkblatt der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Rubrik Dokumentation). Detaillierte Informationen zur Mehrwertsteuerpflicht sowie den Fragebogen zur Abklärung der Mehrwertsteuerpflicht finden Sie auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Es ist auch ratsam zu klären, ob Sie die Voraussetzungen für vereinfachte Abrechnungsvarianten erfüllen.
8. Ich arbeite als Angestellte/r und gehe als Einzelunternehmer/in einem selbständigen Nebenerwerb nach. Muss ich mein zusätzliches Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit versteuern?
Ja, Selbständigerwerbende müssen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens Steuern bezahlen.
9. In welcher Form ist ein Einzelunternehmen steuerpflichtig?
Die Inhaberin oder der Inhaber ist für das gesamte Einkommen und Vermögen aus geschäftlichem und privatem Bereich steuerpflichtig. Das Einkommen muss auf dem Steuerformular für natürliche Personen unter "Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit" aufgeführt werden.
10. Habe ich als Firmengründer/in Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Kanton Basel-Landschaft?
Nein, aber unter gewissen Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, bei der kantonalen Wirtschaftsförderung eine Finanzierungshilfe (Bürgschaft) oder einen Finanzierungsbeitrag (nicht rückzahlbar) zu beantragen. Die Einzelheiten dazu regeln das Wirtschaftsförderungsgesetz und die entsprechende Verordnung.
Voraussetzungen für eine Förderhilfe:
- | Eintrag im kantonalen Handelsregister |
- | Domizil des Betriebes im Kanton Basel-Landschaft |
- | Kreditwürdiges und ertragsfähiges Geschäftsmodell |
- | Angemessene Eigenfinanzierung |
- | Vorgelagerte Fremdfinanzierung durch ein Bankunternehmen |
- | Hoher Innovationsgrad des Projektes |
- | Bedeutungsvoller volkswirtschaftlicher Nutzen des Unternehmens oder des Projektes |
Einfache Bürgschaften oder Finanzierungsbeiträge sind ausgeschlossen für folgende Fälle:
a. Überbrückung von Liquiditätsengpässen
b. Sanierung
c. Investition zur Erfüllung von behördlichen Auflagen oder Vorschriften
d. Sitzverlegung innerhalb der Schweiz ohne betriebliche Gründe
Unter speziellen Voraussetzungen kann ein Beitrag aus dem KMU-Risikofinanzierungsfonds der Basellandschaftlichen Kantonalbank BLKB beantragt werden. Weiter können die Bürgschaftsgenossenschaft beider Basel oder die Bürgschaftsgenossenschaft BGMITTE KMU den Zugang zu Bankkrediten erleichtern.
11. Unser Betrieb befindet sich in einem Liquiditätsengpass. Ist Hilfe vom Staat zu erwarten?
Nein, es gibt keine staatliche Stelle, welche bei Liquiditätsengpässen finanzielle Soforthilfe ausrichtet. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre Hausbank zu wenden.
12. Habe ich als Selbständigerwerbender Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich haben Selbständigerwerbende keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, da sie keine ALV-Beiträge entrichten. Im konkreten Fall ist vor allem zu klären, ob es sich bei der selbständigen Erwerbstätigkeit um eine Einzelfirma, GmbH oder AG handelt. Je nachdem besteht ein Anspruch. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich direkt an die Arbeitslosenkasse.
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