Interne und externe Revisionen, Finanzaufsicht, Kontrollstellenmandate |
- | Interne Revisionen |
| Prüfungen innerhalb der Kantonsverwaltung und bei Empfängern von Subventionen, Prüfungen im Rahmen der Finanzaufsicht ausserhalb der Kantonsverwaltung. |
- | externe Revisionen |
| Jährliche Prüfung und Berichterstattung aufgrund besonderer rechtlicher Erfordernis, im Gegensatz zur internen Revision, die aufgrund eigener Planungs- und Prioritätenfestlegung erfolgt; externe Revisionstellenmandate. |
Besondere Aufgaben |
- | Beratungsaufträge |
| Besondere Beratungsaufträge, Abklärungen etc. (mit oder ohne schriftliche Berichterstattung). |
- | Fachmitarbeit |
| Beiträge zu Vernehmlassungen, Beiträge zu Projekten und Kommissionsarbeiten (einschliesslich landrätliche Kommissionen). |
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| Prüfungsgrundsätze |
- | Die Finanzkontrolle übt ihre Tätigkeit im Rahmen des Finanzkontrollgesetzes nach den einschlägigen Richtlinien und Standards aus. |
- | Sie ist bereit, ihre Feststellungen und Anträge zu begründen und die Meinungen der anderen anzuhören und wohlwollend zu bedenken. |
- | Sie ist bereit, nicht in erster Linie Fehler aus der Vergangenheit aufzudecken, sondern auf Vermeidung solcher in Zukunft hinzuweisen. |
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| Prüfungskriterien |
- | Die Finanzkontrolle prüft den Finanzhaushalt nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit. |
- | Sie trägt zur Zielrealisierung von Organisationen bei, indem sie eine systematische und anerkannte Vorgehensweise für die Bewertung und Steigerung der Effektivität des Risikomanagements, der Steuerung und Verwaltung ("Governance") bereitstellt. |
- | Sie unterstützt die Verwaltung bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozess bewertet und diese verbessern hilft. |
- | Sie trifft Massnahmen, um ihre Aufsicht in Zukunft vermehrt in Richtung Leistungsprüfungen auszubauen. Die Finanzkontrolle ist mit anderen Worten aufgerufen, sich nicht auf die traditionelle Rolle der ex-post Betrachtung zu beschränken, sondern einen aktiven Beitrag zur Unterstützung einer soliden Finanzpolitik zu leisten. |
- | Als Finanzaufsichtsorgan übt sie keine Vollzugsaufgaben aus. |
- | Neuen Verwaltungsmodellen, die mehr Effizienz versprechen, steht die Finanzkontrolle positiv gegenüber und unterstützt die Umsetzung und Sicherung der Verfahren auf allen Stufen. |
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