Aufgaben der Finanzkontrolle

Die Finanzkontrolle prüft die Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von Prozessen bei einzelnen Dienststellen / Einheiten.

 

Interne und externe Revisionen, Finanzaufsicht, Kontrollstellenmandate

-

Interne Revisionen

     

Prüfungen innerhalb der Kantonsverwaltung und bei Empfängern von Subventionen, Prüfungen im Rahmen der Finanzaufsicht ausserhalb der Kantonsverwaltung.

-

externe Revisionen

Jährliche Prüfung und Berichterstattung aufgrund besonderer rechtlicher Erfordernis, im Gegensatz zur internen Revision, die aufgrund eigener Planungs- und Prioritätenfestlegung erfolgt; externe Revisionstellenmandate.

Besondere Aufgaben

-

Beratungsaufträge

Besondere Beratungsaufträge, Abklärungen etc. (mit oder ohne schriftliche Berichterstattung).

-

Fachmitarbeit

Beiträge zu Vernehmlassungen, Beiträge zu Projekten und Kommissionsarbeiten (einschliesslich landrätliche Kommissionen).

 


 

Prüfungsgrundsätze

-  

Die Finanzkontrolle übt ihre Tätigkeit im Rahmen des Finanzkontrollgesetzes nach den einschlägigen Richtlinien und Standards aus.

-

Sie ist bereit, ihre Feststellungen und Anträge zu begründen und die Meinungen der anderen anzuhören und wohlwollend zu bedenken.

-

Sie ist bereit, nicht in erster Linie Fehler aus der Vergangenheit aufzudecken, sondern auf Vermeidung solcher in Zukunft hinzuweisen.

 

Prüfungskriterien

-

Die Finanzkontrolle prüft den Finanzhaushalt nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit.

-

Sie trägt zur Zielrealisierung von Organisationen bei, indem sie eine systematische und anerkannte Vorgehensweise für die Bewertung und Steigerung der Effektivität des Risikomanagements, der Steuerung und Verwaltung ("Governance") bereitstellt.

-  

Sie unterstützt die Verwaltung bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozess bewertet und diese verbessern hilft.

-

Sie trifft Massnahmen, um ihre Aufsicht in Zukunft vermehrt in Richtung Leistungsprüfungen auszubauen. Die Finanzkontrolle ist mit anderen Worten aufgerufen, sich nicht auf die traditionelle Rolle der ex-post Betrachtung zu beschränken, sondern einen aktiven Beitrag zur Unterstützung einer soliden Finanzpolitik zu leisten.

-

Als Finanzaufsichtsorgan übt sie keine Vollzugsaufgaben aus.

-

Neuen Verwaltungsmodellen, die mehr Effizienz versprechen, steht die Finanzkontrolle positiv gegenüber und unterstützt die Umsetzung und Sicherung der Verfahren auf allen Stufen.

 


 

Back to Top

 

Adresse
Kantonale Finanzkontrolle BL
Feldsägeweg 9
4410 Liestal

 

Tel. 061 552 52 70
Fax 061 552 69 62

 

Lageplan

 

Kontaktstellen

 



> Gesetzliche Grundlagen


> Begleitausschuss


> Unsere Aufgaben


> Geschäftsberichte

Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.