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		<title>Kanton Basel-Landschaft: Sicherheit</title>
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		<description>Kanton Basel-Landschaft: Sicherheit</description>
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			<title>Kanton Basel-Landschaft: Sicherheit</title>
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		<lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 09:23:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Erfolgreicher Sirenentest / Informationskampagne</title>
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			<description>Erfolgreicher Sirenentest und Informationskampagne zum Notfallschutz bei Kernkraftwerken</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Die auch dieses Jahr durchgeführte Sirenenkontrolle verlief im Kanton Baselland erfolgreich. 148 der 150 gestesteten Sirenen funktionierten einwandfrei. Die festgestellten Störungen werden nun durch Fachunternehmen repariert und die Funktionstüchtigkeit schnellstmöglich wieder hergestellt. Der nächste Sirenentest findet in rund einem Jahr statt, am Mittwoch, 6. Februar 2013.</span><br /><span style="font-weight: bold;">Quasi im Nachgang zum Sirenentest starten Bund und Kantone eine gemeinsame Informationskampagne zum Notfallschutz bei Kernkraftwerken. Die Bevölkerung im Baselbiet in der Zone 2 erhält in den nächsten Tagen durch das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) eine Dokumentationsmappe mit Informationen zum Notfallschutz bei einem KKW-Unfall. </span><br /><br />In den nächsten Tagen erhält die Bevölkerung in den Notfallschutzzonen Zonen 1 und 2 um die schweizerischen Kernkraftwerke (KKW) per Post neue Informationsunterlagen. Die Sendung enthält ein Faltblatt mit Checklisten zum richtigen Verhalten im Ereignisfall, eine Broschüre mit Hintergrundinformationen sowie einen Zonenplan des jeweiligen KKW mit einer Liste, in welcher für jede Gemeinde die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Zonen und Sektoren aufgeführt ist. Ausserdem erhalten alle Haushalte eine praktische Kunststoffmappe für die dauerhafte Aufbewahrung der Unterlagen und der Jodtabletten, die in den KKW-Zonen 1 und 2 in den Jahren 2004/05 bereits an die Bevölkerung abgegeben worden sind. In elektronischer Form sind die Informationsunterlagen auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS publiziert (<a href="http://www.bevoelkerungsschutz.ch" target="_blank" >www.bevoelkerungsschutz.ch</a>).<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Gemeinsame Kampagne von Bund und Kantonen</span><br />Zur Planung von Schutzmassnahmen sind rund um die vier KKW Beznau I und II (AG), Leibstadt (AG), Gösgen (SO) und Mühleberg (BE) jeweils zwei Zonen definiert (vgl. Erläuterungen unten). In Zusammenarbeit mit dem BABS <span style="font-weight: bold;"><span style="font-style: italic;">sind die Kantone mit Anteil an den KKW-Zonen</span></span> 1 und <span style="font-weight: bold;"><span style="font-style: italic;">2</span></span> – Aargau, <span style="font-weight: bold;"><span style="font-style: italic;">Basel-Landschaft</span></span>, Bern, Freiburg, Luzern, Neuenburg, Solothurn, Waadt und Zürich – <span style="font-weight: bold;"><span style="font-style: italic;">verpflichtet, die betreffende Bevölkerung über das Verhalten im Ereignisfall zu informieren.</span></span><br /><br />Die Kantone verfügten nicht mehr über geeignete, aktuelle Informationsunterlagen. Mit der nun durchgeführten Informationskampagne wird dieser Mangel behoben. Ausgehend von einem Projekt des Kantons Freiburg haben sich 2010 alle beteiligten Kantone auf ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen geeinigt. Unter der Koordination des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) informieren nun alle Kantone mit einheitlichen Informationsunterlagen und im Rahmen einer zeitlich koordinierten Kampagne.<br /><br />Die aktuelle Informationskampagne ist keine Reaktion auf den KKW-Unfall in Fukushima vom März 2011. Die entsprechenden Planungen starteten bereits wesentlich früher. Auch der Zeitpunkt für die Verteilung wurde bereits vor den Ereignissen in Fukushima festgelegt. Die Informationsunterlagen sind jedoch nach den Ereignissen in Fukushima nochmals überprüft und in Einzelheiten angepasst worden.<br /><br />Mit der Informationskampagne erfüllen die Kantone einen klaren gesetzlichen Auftrag, der in der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) vom 20. Oktober 2010 festgelegt ist. Die entsprechenden Kosten müssen von den KKW-Betreibern übernommen werden.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Hotline für Fragen aus der Bevölkerung</span><br />Durch die Verteilung von neuen Informationsunterlagen können bei der Bevölkerung weitere Fragen auftauchen. Aus diesem Grund stellt das BABS unter nachfolgenden Telefonnummern eine spezielle Telefon-Hotline zur Verfügung:<br />Deutsch: 061 202 05 69<br />Französisch: 061 202 05 70<br />Die Hotline ist vom 1. bis zum 10. Februar 2012 jeweils zwischen 08.00 und 19.00 Uhr in Betrieb.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Erläuterung: Zonen- und Sektoreneinteilung um die Kernkraftwerke</span><br />Die Zone 1 umfasst das Gebiet mit einem Radius von ca. 5 Kilometern um das KKW. In diesem Gebiet können bei einem schweren Unfall Schutzmassnahmen sofort erforderlich sein. Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet mit einem Radius von ca. 20 Kilometern. Bei einem schweren Unfall kann auch in diesem Gebiet eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen, welche Schutzmassnahmen erforderlich macht. In den Zonen 1 und 2 wurden 2004/05 Jodtabletten direkt an die Bevölkerung abgegeben.<br /><br />Die Zone 2 (darunter fallen 45 Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft) ist in sechs sich überlappende Sektoren von je 120° eingeteilt. Je nach Windverhältnissen kann dadurch die Anordnung von Schutzmassnahmen gezielt in den betroffenen Gebieten erfolgen. Die Zonen- und Sektorengrenzen folgen den Gemeindegrenzen.<br /><br />Das Gebiet des übrigen Kantons Basel-Landschaft (ausserhalb 20 km von einem KKW) wird als Zone 3 bezeichnet. In diesem Gebiet werden allfällig erforderliche Schutzmassnahmen durch den Kantonalen Krisenstab (KKS) angeordnet. Die Jodtabletten mit dem entsprechenden Informationsmaterial für die Zone 3 sind beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz konfektioniert und eingelagert. Bei Bedarf werden diese nach Gemeinden/Regionen durch die zuständigen Gemeinde- resp. Regionalen Führungsstäbe abgeholt und können ab spätestens zwölf Stunden von der Bevölkerung bezogen werden. Demzufolge werden in der Zone 3 auch keine Informationsunterlagen verteilt.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Weitere Informationen</span><br />Vertiefte Informationen zum Notfallschutz in der Umgebung von KKW sind auf den Websites der beteiligten Stellen zu finden:</p><ul><li>Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Baselland:&nbsp; <a href="http://www.baselland.ch/main_katast-htm.275046.0.html" target="_blank" >http://www.baselland.ch/main_katast-htm.275046.0.html</a> </li></ul><ul><li>Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS: <a href="http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/dokumente/Ereignisbewaeltigung/kkw-info.html" target="_blank" >http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/dokumente/Ereignisbewaeltigung/kkw-info.html</a> </li></ul><ul><li>Nationale Alarmzentrale NAZ im BABS: <a href="http://www.naz.ch" target="_blank" >www.naz.ch</a> </li></ul><ul><li>Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI: <a href="http://www.ensi.ch" target="_blank" >www.ensi.ch</a> </li></ul><ul><li>Geschäftsstelle Kaliumiodid-Versorgung: <a href="http://www.jodtabletten.ch" target="_blank" >www.jodtabletten.ch</a> </li></ul><ul><li>Websites der beteiligten Kantone</li></ul><p class="bodytext"><br /><span style="font-weight: bold;">Beilage:</span><br />- <a href="fileadmin/baselland/files/docs/jpd/mitjpd/mit-sid_2012-02-01_kkw.pdf" title="APPLIKATION, mit-sid 2012-02-01 kkw, mit-sid_2012-02-01_kkw.pdf, 63 KB" target="_blank" >Karte mit Übersicht der 45 Gemeinden, die innerhalb der Zone 2 liegen (rot dargestellt)</a><br /><br /><span style="font-weight: bold;">Für Rückfragen:</span><br />Doris Walther, Leiterin Zentrale Dienste/Öffentlichkeitsarbeit Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB)<br />Tel. 061 552 71 51 (während den Bürozeiten)<br /><br />Liestal, 1. Februar 2012</p>]]></content:encoded>
			<category>Sicherheit</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 15:36:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fehlalarm Sirene Gemeinde Liesberg</title>
			<link>http://www.basel-landschaft.ch/http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5554</link>
			<description>Gestern Dienstagabend, 24. Januar 2012 ertönte gegen 21.30h an der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Gestern Dienstagabend, 24. Januar 2012 ertönte gegen 21.30h an der Riederwaldstrasse in Liesberg für ca. 90 Sekunden die Sirene. Es handelte sich um einen falschen Alarm, dessen Ursache bislang noch unbekannt ist. Die zuständigen Behörden sind informiert.</span><br /><br />An dieser Stelle machen wir auf den jährlichen Sirenentest vom kommenden Mittwoch, 1. Februar 2012 von 13.30 bis spätestens 15.00 Uhr aufmerksam. In der ganzen Schweiz wird das Zeichen &quot;Allgemeiner Alarm&quot;, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer ausgelöst.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Für Rückfragen:</span><br />Doris Walther, Leiterin Zentrale Dienste und Oeffentlichkeitsarbeit<br />Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Tel. 061 552 71 51<br /><br />Liestal, 25. Januar 2012&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </p>]]></content:encoded>
			<category>Sicherheit</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 10:53:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Sirenentest am Mittwoch, 1. Februar 2012</title>
			<link>http://www.basel-landschaft.ch/http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5552</link>
			<description>Am Mittwoch, 1. Februar 2012, findet in der ganzen Schweiz von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Am Mittwoch, 1. Februar 2012, findet in der ganzen Schweiz von 13.30 bis spä­testens 15 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des &quot;Allgemeinen Alarms&quot; und auch jener des &quot;Wasseralarms&quot; ge­testet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.</span><br /><br />Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen &quot;Allgemeiner Alarm&quot;, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, darf die Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr weiter geführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr wird in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen das Zeichen &quot;Wasseralarm&quot; getestet (die Stauanlagen im Kanton Basel-Landschaft müssen gemäss dem Bundesgesetz über die Stauanlagen nicht mit Sirenen für den Wasseralarm ausgerüstet sein). Er besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Insgesamt werden in der Schweiz über 8'500 Sirenen (ca. 4'750 fest installierte und rund 3'000 mobile - sowie 750 Wasseralarmsirenen) auf ihre Funktionstüchtigkeit ge­testet.<br /><br />Wenn das Zeichen &quot;Allgemeine Alarm&quot; ausserhalb der angekündigten Sirenen­kontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, <span style="font-weight: bold;">Radio zu hören, die Anweisun­gen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.</span><br />Der &quot;Wasseralarm&quot; ertönt immer erst nach dem Zeichen &quot;Allgemeiner Alarm&quot; und bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll.<br /><br />Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt &quot;Alarmierung der Bevölke­rung&quot; auf den hintersten Seiten jeder Telefonbuch-Nummer sowie im Internet unter <a href="http://www.sirenentest.ch" target="_blank" >www.sirenentest.ch</a>. <br />Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbun­denen Unannehmlichkeiten gebeten.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Weitere Auskünfte:</span><br />Martin Brack, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Tel. 061 552 71 13</p>]]></content:encoded>
			<category>Sicherheit</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 09:15:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>János Fábián wird stellvertretender Erster Staatsanwalt</title>
			<link>http://www.basel-landschaft.ch/http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5472</link>
			<description>Der Sicherheitsdirektor des Kantons Basel-Landschaft hat Herrn...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Der Sicherheitsdirektor des Kantons Basel-Landschaft hat Herrn János Fábián mit Wirkung auf den 1. Januar 2012 zum stellvertretenden Ersten Staatsanwalt ernannt. Mit János Fábián übernimmt ein erfahrener Strafrechtler die Stellvertretung der Ersten Staatsanwältin Angela Weirich.</span><br /><br />Auf Antrag der Ersten Staatsanwältin, Angela Weirich, ernannte Sicherheitsdirektor Isaac Reber János Fábián mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 zum stellvertretenden Ersten Staatsanwalt. Der erfahrene Strafrechtler vertritt ab sofort die Erste Staatsanwältin des Kantons Basel-Landschaft.<br /><br />Nachdem János Fábián ab dem Jahr 1996 im Kanton Schwyz als Untersuchungsrichter für Wirtschaftsdelikte tätig war, übernahm er im Jahre 1999 die Leitung des damaligen &quot;Besonderen Untersuchungsrichteramts (BUR)&quot;. Seit der Reorganisation der Baselbieter Strafverfolgungsbehörden auf den 1. Januar 2011 führt Fábián als Leitender Staatsanwalt die Hauptabteilung Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität (OK/WK) mit 25 Mitarbeitenden; zudem ist er Mitglied der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. János Fábián übernimmt die Stellvertretung der Ersten Staatsanwältin in Personalunion mit der Leitung der Hauptabteilung OK/WK.<br /><br />János Fábián hat an der Universität Basel das Studium der Jurisprudenz absolviert und ist Inhaber des basellandschaftlichen Anwaltpatents. Privat widmet sich János Fábián gerne seiner Familie - er ist verheiratet und Vater einer Tochter - und seinen Hobbies Rudern, Laufen und Kochen.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Für Rückfragen:</span><br />Michael Lutz, Kommunikationsbeauftragter Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft<br />Telefon 061 552 58 09 <br /><br />Liestal, 04. Januar 2012</p>]]></content:encoded>
			<category>Sicherheit</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 14:35:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Revision Polizeigesetz - Vernehmlassung gestartet</title>
			<link>http://www.basel-landschaft.ch/http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5310</link>
			<description>Der Regierungsrat hat das Vernehmlassungsverfahren über die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Der Regierungsrat hat das Vernehmlassungsverfahren über die Revision des Polizeigesetzes und über den Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen eröffnet. Der Revisionsentwurf grenzt die Zuständigkeiten der kantonalen Polizei Basel-Landschaft und der Gemeindepolizeien klar voneinander ab. Damit werden die Ergebnisse der aus Gemeinde- und Kantonsvertretungen zusammengesetzten Arbeitsgruppe auf Gesetzesstufe umgesetzt. Im Weiteren schafft das Polizeigesetz eine kantonale Rechtsgrundlage für die&nbsp; Punkte wie Videoüberwachung und verdeckte Ermittlung. Die Vernehmlassungsfrist endet am 29. Februar 2012.</span><br /><br />Die &quot;Arbeitsgruppe Aufgabenverteilung Gemeindepolizeien - Polizei Basel-Landschaft&quot; mit Gemeinde- und Kantonsvertretungen erarbeitete neue Gesetzesformulierungen für das Polizeigesetz und die polizeilichen Bestimmungen des Gemeindegesetzes. Der erreichte Konsens umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:<br /><br /></p><ul><li>Der Kanton soll nach neuem Konzept die sicherheitspolizeilichen Aufgaben auf dem ganzen Kantonsgebiet erfüllen. Die Gemeinden sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (Lärm, Unfug, Littering usw.) zuständig. Im Bereich des Strassenverkehrs können die Gemeinden auf Gemeindestrassen Radaranlagen betreiben sowie im Gemeindegebiet Parkingkontrollen vornehmen. Bei entsprechender Ausbildung des Gemeindepersonals dürfen Verkehrsteilnehmende auch angehalten werden.</li></ul><ul><li>Die klare Abgrenzung der Aufgaben von Gemeinden und Kanton erlaubt es, künftig auf gegenseitige Kostenverrechnungen zu verzichten. Im Weiteren haben die Gemeinden neu einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der Aufgaben im Bereich des Strassenverkehrs auf Gemeindestrassen, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.</li></ul><ul><li>Ein weiterer Revisionspunkt betrifft die verdeckte Fahndung. In Fachkreisen und in der Öffentlichkeit wurde intensiv darüber diskutiert, ob die verdeckte Fahndung - insbesondere die Verfolgung von Pädophilen im Internet - auch nach Inkrafttreten der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung noch möglich ist. Bund und Kantone haben daher Musterformulierungen erarbeitet, die nun auch in das Polizeigesetz übernommen werden sollen.</li></ul><ul><li>Ferner ist die Überwachung des öffentlichen Raums mit Videokameras heute auf kantonaler Ebene nicht geregelt. Auch in diesem Punkt soll das Polizeigesetz ergänzt werden. Die differenzierten Bestimmungen zur Videoüberwachung ermöglichen den Strafverfolgungsbehörden einerseits, solche Aufzeichnungen auszuwerten. Andererseits stellen klare Schranken sicher, dass die Aufzeichnungen in einem verhältnismässigen Rahmen erfolgen und nicht mehr benötigte Daten innert Frist gelöscht werden.</li></ul><ul><li>Neu soll eine gesetzliche Grundlage für die befristete Wegweisung von Personen von einem bestimmten öffentlichen Ort geschaffen werden.</li></ul><ul><li>Schliesslich sollen Grossveranstalter für ihre eigenen Sicherheitsanstrengungen wie z.B. Präventionsarbeit, Alkoholbeschränkungen, eigene Kontrollen, Identifikation von Hooligans usw. mit einem Rabatt von bis zu 50 Prozent auf den Kostenersatzrechnungen der Polizei belohnt werden. </li></ul><p class="bodytext"><br /><span style="font-weight: bold;">Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen</span><br />Neben der Revision des Polizeigesetzes schlägt der Regierungsrat den Beitritt des Kantons zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen vor. Die privaten Sicherheitsunternehmen sind heute in einem breiten Spektrum tätig: Sie übernehmen Zutrittskontrollen an Veranstaltungen, regeln den Verkehr, bewachen Gebäude, begleiten gefährdete Personen, übernehmen Häftlingstransporte und ermitteln als Detektive. Die Bewilligungsvoraussetzungen und Sanktionsmöglichkeiten für diese Tätigkeiten variieren heute von Kanton zu Kanton. Mit dem Konkordat werden einheitliche Mindestanforderungen festgelegt. Für die überregional tätigen Sicherheitsunternehmen bedeutet dies eine Entlastung, da sie nicht mehr in jedem einzelnen Kanton Bewilligungen einholen müssen.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Geltendes Gesetz mit Bestimmungen von 1970</span><br />Das geltende Polizeigesetz ist seit 1998 in Kraft. Die im Gemeindegesetz enthaltenen Bestimmungen über die Gemeindepolizei gehen zum Teil bis auf das Jahr 1970 zurück. Die im Polizeigesetz und dem Gemeindegesetz festgeschriebene Aufgabenverteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden entspricht nicht mehr in allen Punkten den Bedürfnissen der Bevölkerung und der sicherheitspolizeilichen Realität.</p>
<p class="bodytext"><br /><span style="font-weight: bold;">Beilagen:</span></p><ul><li><a href="fileadmin/baselland/files/docs/jpd/mitjpd/mit-sid_2011-11-24_gemeinden.pdf" title="APPLIKATION, mit-sid 2011-11-24 gemeinden, mit-sid_2011-11-24_gemeinden.pdf, 11.7 KB" target="_blank" >Stellungnahme Gemeinden</a></li><li><a href="http://www.baselland.ch/index.php?id=273436" target="_blank" class="internal-link" >Vernehmlassungsvorlage</a></li></ul><p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Für Rückfragen </span><br />Adrian Baumgartner, Sprecher der Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 66 15<br /><br />Liestal, 24. November 2011</p>]]></content:encoded>
			<category>Sicherheit</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 14:35:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>540 Soldaten und Unteroffiziere feierlich aus der Armee verabschiedet</title>
			<link>http://www.basel-landschaft.ch/http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5304</link>
			<description>An der heutigen militärischen Entlassungsfeier wurden in der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">An der heutigen militärischen Entlassungsfeier wurden in der Liestaler Stadtkirche 540 Angehörige der Armee (AdA) der Jahrgänge 1977 - 1981 des Kantons Basel-Landschaft durch den Militärdirektor, Regierungsrat Isaac Reber, aus der Militärdienstpflicht entlassen. Die Abgabe der Ausrüstung erfolgt für die AdA aus dem Kanton Basel-Landschaft in der Retablierungsstelle (ehem. Zeughaus) Basel am 14. Dezember 2011.</span><br /><br />Nach insgesamt zehn bis fünfzehn Jahren Einteilung in der Schweizer Armee werden Soldaten, Gefreite und Obergefreite sowie Unteroffiziere der Grade Korporal, Wachtmeister und Oberwachtmeister grundsätzlich im Alter von 30 bis 34 Jahren, je nach Erfüllung der Dienstpflicht, aus der Armee entlassen. In diesem Jahr erfolgt also die Entlassung für alle noch eingeteilten AdA des Jahrgangs 1977 sowie bei erfüllter Dienstleistung auch für AdA der Jahrgänge 1978 bis 1981. Die höheren Unteroffiziere, das sind Fouriere, Feldweibel, Hauptfeldweibel sowie die Adjutanten, werden im 36. Altersjahr, in diesem Jahr also mit Jahrgang 1975, entlassen.<br /><br />Die Offiziere werden durch die Bundesstellen entlassen. Die betroffenen 44 Offiziere werden aber im Baselbiet als Gäste ebenfalls zur kantonalen Feier eingeladen. Es sind dies die Subalternoffiziere des Jahrgangs 1975, Hauptleute des Jahrgangs 1969 sowie Stabsoffiziere des Jahrgangs 1961. Per Ende 2011 können im Kanton Basel-Landschaft somit insgesamt 584 AdA ihre Dienstpflicht beenden.<br /><br />Die Entlassungsfeier im Baselbiet erfolgte traditionellerweise zweigeteilt. Der erste Teil, die feierliche Entlassung fand in der Stadtkirche in Liestal statt. Die Feier umfasste neben der offiziellen Verabschiedung durch Regierungsrat und Militärdirektor Isaac Reber die Totenehrung und die symbolische Fahnenabgabe zu den Klängen der Nationalhymne. Die musikalische Umrahmung bildete ein Brass-Ensemble mit einem zu entlassenden Militärtrompeter.<br /><br />Der zweite Teil, das traditionelle &quot;Entlassungsessen&quot;, fand anschliessend in der Sporthalle der Kaserne statt.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Für Rückfragen:</span><br />Oberst Martin Büsser, Kreiskommandant, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Tel. 061 552 72 01 <br /><br />Liestal, 23. November 2011</p>]]></content:encoded>
			<category>Sicherheit</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 17:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Besserer Kindesschutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch </title>
			<link>http://www.basel-landschaft.ch/http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5274</link>
			<description>Der Regierungsrat unterstützt die Genehmigung der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Der Regierungsrat unterstützt die Genehmigung der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch sowie deren Umsetzung im schweizerischen Recht. Er ist allerdings der Meinung, im Schweizerischen Strafgesetzbuch sollte auch eine spezielle Strafnorm gegen das so genannte &quot;Grooming&quot; (sexuell motiviertes Anbahnen von Kontakten zu Unmündigen im Internet) einführt werden. Dies teilt er in seiner heutigen Vernehmlassungsantwort dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit. <br />&nbsp;<br />Die am 1. Juli 2010 in Kraft getretene Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Die schweizerische Rechtsordnung genügt den Anforderungen der Konvention bereits weitgehend. Die Konvention geht aber insofern über unser geltendes Strafrecht hinaus, als sie in Teilbereichen den Schutz auf Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ausdehnt. So sind heute einvernehmliche, bezahlte sexuelle Kontakte mit Unmündigen, die älter als 16 Jahre und damit sexuell mündig sind, in der Schweiz nicht strafbar. Daher bedingt der Konventionsbeitritt punktuelle Anpassungen des Schweizerischen Strafgesetzbuchs. Künftig soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, wer gegen Entgelt sexuelle Dienste von Unmündigen in Anspruch nimmt; die Unmündigen selber sollen straflos bleiben. Die neue Strafnorm will Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution schützen. Zu diesem Zweck schlägt der Bund zusätzlich vor, die Förderung der Prostitution Unmündiger unter Strafe zu stellen. Weiter sollen im Bereich der Kinderpornografie Unmündige vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen geschützt werden.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung den Beitritt zur Konvention, die auch die internationale Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten vereinfachen wird. Den Revisionsvorschlägen zum Schweizerischen Strafgesetzbuch stimmt er mit folgender Ausnahme zu: Das EJPD ist der Meinung, auf die Einführung eines speziellen Straftatbestands des &quot;Grooming&quot; – das heisst des sexuell motivierten Anbahnens von Kontakten zu Unmündigen im Internet – könne verzichtet werden; dieses Verhalten gelte gemäss Bundesgericht als strafbarer Versuch, sexuelle Handlungen mit Kindern zu begehen. Diese Auffassung lässt sich zwar vertreten, dennoch erachtet es der Regierungsrat im Interesse des Kindesschutzes als wünschenswert, eine&nbsp; separate Strafnorm zu schaffen. Auf diese Weise fände die gesellschaftliche Ächtung eines derartigen Verhaltens von Erwachsenen stärkeren Ausdruck, was rechtspolitisch sehr zu begrüssen wäre. Eine spezifische Strafbestimmung könnte auch einer unterschiedlichen Auslegung der heutigen Strafbestimmungen entgegen wirken.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Auskunft: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Tel. 061 552 57 37&nbsp; </p>]]></content:encoded>
			<category>Sicherheit</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 13:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Spektakuläre Einsatzübung in Aesch zur Hauptverkehrszeit - Verkehrssituation und &quot;Tramunfall&quot; gut gemeistert</title>
			<link>http://www.basel-landschaft.ch/http://www.baselland.ch/index.php?id=237747&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5258</link>
			<description>Mitten im Feierabendverkehr stossen auf der Hauptstrasse in Aesch...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Mitten im Feierabendverkehr stossen auf der Hauptstrasse in Aesch BL ein Tram der Baselland Transport AG (BLT) und ein Lastwagen zusammen. Das Tram kippt dabei aus den Schienen, Tote und Verletzte, der Unfallort muss weiträumig abgesperrt werden. Mit diesem Szenario des kantonalen Krisenstabes Baselland wurden heute Donnerstagabend die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes (Feuerwehr, Polizei, Sanität und Zivilschutz) in einer realitätsnahen Einsatzübung getestet. Diese fand im Auftrag des Kantons und der BLT unter der Leitung des&nbsp; Bundesamtes für Bevölkerungsschutz statt. Auch in Realität führte diese Übung zu Verkehrsstörungen rund um Aesch, denn der Verkehr im Dorfzentrum Aesch musste vollständig umgeleitet werden. Und der echte Tramunfall von vor einer Woche hat die Auftraggeber bestätigt: Nur mit realistischen Übungen ist man auf den Krisenfall vorbereitet!</span><br style="font-weight: bold;" /><br />Über 200 teils als Unfallopfer realistisch präparierte Figuranten, ein demolierter Lastwagen und ein auf die Seite gelegter Triebwagen der BLT sorgten am frühen Abend mitten in Aesch für ein möglichst realistisches &quot;Bühnenbild&quot; für die beübten Einsatz- und Führungskräfte.<br /><br />Von Gesetzes wegen sind Transportunternehmen verpflichtet, regelmässig solche Einsatzübungen durchzuführen, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Das Ziel dieser Übung: die organisationsübergreifende Zusammenarbeit unter allen Beteiligten zu festigen, Abläufe zu automatisieren und allfällige Schwachstellen zu erkennen. In einem ersten Fazit&nbsp; ist für die Übungsleitung klar: Ziel erreicht.<br /><br />&quot;Von Zeit zu Zeit müssen wir im grossen Verbund und nicht als Einzelorganisationen im Theoriesaal üben, um im Ernstfall, gerüstet zu sein&quot;, erklärte Marcus Müller, der Leiter des kantonalen Krisenstabes. &quot;Der jüngste Unfall hat uns das bestätigt!&quot; Andreas Büttiker, Direktor der BLT doppelt nach: &quot;Obwohl die Unfallprävention bei uns oberste Priorität hat, kann der ungewollte Ernstfall wie das Beispiel von letzter Woche zeigt, eintreten. Darauf müssen wir bestmöglich vorbereitet sein. Dies erreichen wir nur mit praxisnahen Übungen!&quot;<br /><br />Sicherheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft, Kommunikation<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Für Rückfragen:</span><br /><span style="font-style: italic;">Adrian Baumgartner, Sprecher Sicherheitsdirektion, Tel. 079 276 50 44</span></p>]]></content:encoded>
			<category>Sicherheit</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 11 Nov 2011 08:57:00 +0100</pubDate>
			
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			<title>Vernehmlassung betreffend Revision des Obligationenrechts (Revision des Verjährungsrechts) </title>
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			<description>Der Bundesrat will die Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht verlängern, damit auch bei...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Der Bundesrat will die Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht verlängern, damit auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Darüber hinaus will er das gesamte Verjährungsrecht im Privatrecht vereinheitlichen. Er hat daher ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Obligationenrechts (OR) eröffnet. <br />&nbsp;<br />Der Regierungsrat begrüsst die Verlängerung der Verjährungsfrist für Spätschäden. Im Weiteren unterstützt er die Absicht, das Verjährungsrecht zu vereinfachen, ist aber der Meinung, dass die Revisionsvorschläge weit über die Motion &quot;Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht&quot; hinausgehen, die Anlass zur Revision bildet. Die Ziele dieses Vorstosses könnten mit einer deutlich schlankeren Revisionsvorlage erreicht werden.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Deshalb schlägt der Regierungsrat vor, einzig im Haftpflichtrecht eine einheitliche relative Verjährungsfrist von generell 2 Jahren und eine absolute Verjährungsfrist bei Personenschäden von 30 Jahren vorzusehen, indem Artikel 60 des Obligationenrechts und die entsprechenden Spezialgesetze geändert werden. <br />&nbsp;<br />Auskünfte: Pascal Steinemann, Generalsekretariat Sicherheitsdirektion; Tel. 061 552 61 98 </p>]]></content:encoded>
			<category>Sicherheit</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 12:13:00 +0100</pubDate>
			
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			<title>Präsentation der 21. Ausgabe der Migrationszeitung: Ehrenamt ist Ehrensache</title>
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			<description>Das europäische Jahr der Freiwilligenarbeit 2011 neigt sich dem Ende zu. Die Migrationszeitung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Das europäische Jahr der Freiwilligenarbeit 2011 neigt sich dem Ende zu. Die Migrationszeitung MIX nimmt dies zum Anlass und widmet die aktuelle Ausgabe all jenen Migrantinnen und Migranten, die oft unerkannt einen beachtlichen Teil ihrer Zeit und Kraft ehrenamtlich für das Gemeinwohl einsetzen. Ein Plädoyer für mehr Wertschätzung.<br /><br />Über das ehrenamtliche Engagement von Migrantinnen und Migranten ist bislang wenig bekannt und das obwohl sie sich in der Schweiz seit jeher in vielfältiger Weise freiwillig und unentgeltlich engagieren. Ihr Engagement reicht von Familien- und Nachbarschaftshilfe bis hin zu organisierten Vereinsaktivitäten in Migrationsorganisationen. Nichtsdestotrotz fehlt ihnen – wie allen anderen ehrenamtlich Tätigen auch – die öffentliche Wertschätzung für ihre Arbeit. Grund für die Migrationszeitung MIX hier ein klares Gegenzeichen zu setzen und diesen Menschen die Ankerkennung entgegenzubringen, die sie verdienen – ganz im Sinne des Europäischen Jahres der Freiwilligenarbeit 2011. <br /><br /><span style="font-weight: bold;">Gesichter und die Menschen dahinter</span><br />Alt-Bundesrätin Elisabeth Kopp bringt die Forderung im Interview auf den Punkt: «Diese Menschen entlasten den Staat finanziell und übernehmen gleichzeitig eine wichtige gesellschaftliche Verantwortung. Die grösste Unterstützung fängt damit an, dass man sie stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt und danke sagt.» Auch Bundesrat Johann Schneider-Ammann ist sich der Vorteile bewusst: «Der freiwillige Einsatz von Migrantinnen und Migranten ist sehr willkommen. Viele von ihnen erbringen Integrationsleistungen für ihre Landsleute, welche wir als Einheimische nicht leisten könnten.» <br /><br />Wer sind aber diese engagierten Migrantinnen und Migranten, die sich mit Herzblut für die Allgemeinheit einsetzen und soziale Verantwortung übernehmen? Und warum ist ihre Arbeit ein unverzichtbarer Bestandteil einer zukunftsfähigen Zivilgesellschaft und wichtiger Baustein von Integration? Die aktuelle MIX geht diesen Fragen nach und rückt in über zehn Porträts diese Menschen in den Vordergrund und lässt sie ihre Geschichten erzählen. <br /><br /><span style="font-weight: bold;">Über die Migrationszeitung MIX</span><br />Die Migrationszeitung MIX ist das Produkt der interkantonalen Zusammenarbeit der Integrationsdelegierten der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern und Solothurn. Die Zeitung, mit einer Auflage von 80'000 Exemplaren, erscheint zweimal jährlich und ist Teil der Öffentlichkeitskampagne «Aller Anfang ist Begegnung».<br /><br /><a href="http://www.aller-anfang-ist-begegnung.ch" target="_blank" >www.aller-anfang-ist-begegnung.ch</a> <br /><br /><span style="font-weight: bold;">Auskunft:</span><br />Hans Beat Moser, Integrationsbeauftragter, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 66 53 <br />oder via E-Mail: <a href="javascript:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+ibot.cfbu/nptfsAcm/di');" >hans-beat.moser<span class="email">@</span>bl.ch</a> <br /><br />Liestal, 31. Oktober 2011</p>]]></content:encoded>
			<category>Sicherheit</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 31 Oct 2011 10:19:00 +0100</pubDate>
			
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