Erneute Bestätigung des AAA-Ratings für den Kanton Basel-Landschaft
Die internationale Rating-Agentur Standard & Poor's (S & P) hat das AAA-Rating für den Kanton Basel-Landschaft bestätigt. AAA ist die Bestnote für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Den Ausblick beurteilt S & P für den Kanton wie bisher mit dem Prädikat "stabil".
Standard & Poor's beurteilt die Finanzlage des Kantons Basel-Landschaft als solid. Die Agentur nennt das konservative Finanzleitbild und das sehr qualifizierte Management, die diversifizierte regionale Wirtschaftsstruktur mit einem hohen Anteil weniger zyklischer Pharma- und Life Sciences-Industrien, den im internationalen Vergleich niedrigen Schuldenstand des Kantons sowie die hervorragende Position bei den liquiden Mitteln und kurzfristigen Anlagen als prägende Stärken. Als Schwäche bezeichnet S & P die erwartete deutliche Abschwächung der Budgetentwicklung des Kantons Basel-Landschaft in den Jahren 2009 bis 2013. Diese hat ihre Ursachen vor allem in der weltweiten Wirtschaftsabschwächung 2009, in den im Kanton Basel-Landschaft in den vergangenen Jahren beschlossenen Steuergesetzesrevisionen und in den geplanten hohen Investitionsausgaben.
Das Rating profitiert gemäss Standard & Poor's vom hoch qualifizierten Managementteam des Kantons, das an ein konservatives Finanzleitbild gebunden ist und das einen Haushaltsausgleich anstrebt.
Den Ausblick beurteilt S & P wie bisher mit dem Prädikat "stabil". Der stabile Ausblick beinhaltet die Meinung von Standard & Poor's, dass der Kanton Basel-Landschaft mittelfristig ausgabenseitig und / oder einnahmenseitig geeignete Maßnahmen treffen wird, um eine nachhaltige Budgetentwicklung zu gewährleisten und den Haushalt strukturell auszugleichen. Nach Ansicht von S & P wird die 2008 eingeführte Defizitbremse auch disziplinierend auf die fiskalpolitischen Entscheidungen wirken. S & P geht zudem davon aus, dass der Kanton zum Teil auf seine liquiden Vermögenswerte zurückgreifen kann, um die erwarteten Defizite abzudecken, weshalb die Rating-Agentur in ihrem Basisszenario den relativen Schuldenstand bis 2013 als konstant vorhersagt.
Das Rating könnte mittelfristig unter Druck geraten, falls sich die Budgetentwicklung des Kantons Basel-Landschaft wesentlich schlechter im Vergleich zum Basisszenario von S & P entwickeln würde. Dies könnte einerseits durch Steuereinnahmen, die deutlich unter den Erwartungen liegen, oder durch eine nachlassende oder nicht ausreichende Kontrolle der Ausgabenseite verursacht werden.
Das Rating-Verfahren von Standard & Poor's ist für den Kanton Basel-Landschaft - und übrigens auch für die Basellandschaftliche Kantonalbank - im Jahr 2001 erstmals durchgeführt worden. Seither sind beide ohne Unterbruch stets mit AAA bewertet worden.
Interessierte können den Bericht von Standard & Poor's zur Beurteilung des Kantons Basel-Landschaft in deutscher Sprache unter der Rubrik "Regierungsrat" abrufen.
Auskünfte: Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion,
Telefon 061 552 52 01,
Yvonne Reichlin-Zobrist, Finanzverwalterin, Finanz- und Kirchendirektion,
Telefon 061 552 53 35.
Neue Pflegefinanzierung verabschiedet
Der Baselbieter Regierungsrat hat die Vorlage für die neue Pflegefinanzierung an den Landrat verabschiedet. Er regelt darin die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, das im Juni 2008 von den Eidgenössischen Räten verabschiedet worden ist. Der Kanton Baselland muss darum das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung anpassen. Die neuen Gesetzesbestimmungen sollen am 1. Januar 2011 in Kraft treten, zeitgleich mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung auf Bundesebene. Die neue Pflegefinanzierung führt zu Mehrkosten beim Kanton von 1,9 Millionen Franken und bei den Gemeinden von 3,4 Millionen Franken.
Das Bundesgesetz regelt die Finanzierung der Langzeitpflege und Spitex-Leistungen und sieht vor, dass die Patientinnen und Patienten künftig einen Beitrag an die Pflegekosten leisten. Grundlage für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung, den Selbstbehalt und die Restfinanzierung bei der Langzeitpflege in Heimen und anderen Institutionen sind die anrechenbaren Normkosten für die Pflegeleistungen. Diese gelten einheitlich für den ganzen Kanton und sind in zwölf Pflegebedarfsstufen eingeteilt.
Die anrechenbaren Normkosten sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) nicht festgelegt und mussten deshalb vom Kanton selber berechnet werden. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) stützte sich dabei massgeblich auf Messungen der Pflegeleistungen, wie sie im Kanton Aargau gemacht worden sind. Andere allgemein anerkannte Methoden für die Festsetzung der Vollkosten sind derzeit nicht bekannt.
Die Heime kritisierten die von der VGD berechneten Normkosten in der Vernehmlassung als zu tief und verlangten höhere Tarife. Nach einigen Diskussionen einigten sich VGD, Pflegeheimverband (BAP) und Gemeindeverband (VBLG) jedoch darauf, diese Normkosten während einer Übergangsfrist von zwei Jahren anzuwenden. In dieser Zeit wird die VGD zusammen mit BAP und VBLG und mit Hilfe einer externen Firma in ausgewählten Institutionen die Vollkosten erheben. Diese sind dann die Grundlage zur Berechnung der anrechenbaren Normkosten ab 2013.
Der Anteil der Krankenversicherung ist auf einen festen Tagessatz pro Pflegestufe begrenzt, ebenso die Kostenbeteiligung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Diese wird nach Abzug des Beitrages der Krankenversicherung im KVG auf maximal 20 Prozent des höchsten Pflegebeitrages der Krankenversicherung begrenzt. Der Regierungsrat schlägt vor, den Selbstbehalt von 20 Prozent einheitlich im ganzen Kanton einzuführen. Wer nicht in der Lage ist, diesen Beitrag zu übernehmen, kann Ergänzungsleistungen beantragen.
Bei der ambulanten Pflege zuhause (Spitex) wird der Selbstbehalt auf zehn Prozent pro Tag festgesetzt. Der Regierungsrat hält die Restkosten für die Gemeinden durch diese moderate Regelung in Grenzen und bietet gleichzeitig immer noch einen gewissen Anreiz im Sinne des Grundsatzes "ambulant vor stationär". Die anrechenbaren Normkosten bei der Spitex müssen ebenfalls an die Bundesgesetzgebung angepasst werden, wobei eine Übergangsfrist bis Ende 2013 gilt. Die Regierung will vorerst an den bestehenden Tarifen festhalten, weshalb während mindestens eines Jahres auch auf die Selbstbeteiligung von zehn Prozent verzichtet wird.
Das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung macht auch Änderungen bei den Bundesgesetzen über die AHV und die Ergänzungsleistungen nötig.
Weitere Auskünfte: Regierungsrat Peter Zwick, Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Telefon 061 552 56 03, E-Mail: vgd@bl.ch
Kantonsbeitrag an die Sanierung des Freischwimmbades Buus
Der Regierungsrat sichert der Einwohnergemeinde Buus an die Sanierung ihres Freischwimmbades maximal 428'010 Franken aus dem Verpflichtungskredit des Kantonalen Sportanlagenkonzeptes 2 (KASAK 2) zu. Diese Summe stellt eine der letzten Tranchen des KASAK 2 dar, welche aus dem 12-Millionen-Franken-Verpflichtungskredit 2005 bis 2009 ausbezahlt werden wird.
Die zur Ausführung gelangende Sanierung steht in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. Diese ist nach über 35 Jahren Betriebsdauer nötig, zumal heute vieles nicht mehr dem geltenden Standard beziehungsweise den aktuellen Vorschriften entspricht.
Das Projekt richtet sich nach der vorhandenen Bausubstanz. Auf einen über den minimalen Rahmen hinausgehenden Ausbau wird aus Kostengründen bewusst und gänzlich verzichtet. Im Zentrum der Sanierung steht nur das Bad als solches. Allerdings: Modernisiert respektive erstellt wird auch der Eingangsbereich mit Kasse und Räumen für den Bademeister. Die Beckenauskleidung für das Sprung-, Schwimmer-, und Nichtschwimmerbecken mit einer Folie ist dabei die wirtschaftlichste Sanierungsmassnahme. In allen Becken sind örtlich bauliche Anpassungen/Ergänzungen nötig, wie zum Beispiel das Abbrechen von Beckenköpfen, welche durch einen Überflutungsrinnenkopf mit einer Überlaufrinne aus rostfreiem Edelstahl ersetzt werden. Bei den Sprunganlagen werden Geländer oder feinmaschige Edelstahlnetze zur Absturzsicherung angebracht. Das Nichtschwimmerbecken wird nach der Sanierung neue Wassertiefen von 1.15 Meter beziehungsweise 1.35 Meter aufweisen. Schliesslich wird der Beckenumgangsbereich grosszügiger gestaltet werden, so dass gemäss den allgemeinen Empfehlungen dieser annähernd so gross sein wird wie die Wasserflächen.
Auskunft: Thomas Beugger, Präsident Fachkommission KASAK und Leiter Sportamt,
Telefon 061 827 91 00
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat den von der Einwohnergemeindeversammlung Reigoldswil am 30. März 2009 beschlossenen Zonenplan Siedlung, das Zonenreglement Siedlung (mit Zuweisung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen), den Strassennetzplan Siedlung und das Strassenreglement mit Ausnahmen und Änderung genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft