Bauinspektorat

 


 

Aktuell


Schutzraumbaupflicht
Änderungen Schutzraumbaupflicht und Ersatzabgaben > Infoblatt


Gebäudeschadstoffe Asbest und PCB - neue Selbstdeklaration
Ab Anfang 2012 wird für die Deklaration der Gebäudeschadstoffe Asbest und PCB neu eine Selbstdeklaration eingeführt. Das Formular "Erklärung der Bauherrschaft bezüglich Asbest und PCB" muss bei allen Umbauten sowie Rückbauten mit den Baugesuchsunterlagen eingereicht werden.

Umsetzung der Naturgefahrenkarte im Baubewilligungswesen
(> Infoschreiben)
Ab Anfang 2012 werden alle Baugesuche bzgl. der Erkenntnisse aus den Naturgefahrenkarten (NGK) überprüft. Sämtliche Karten werden ab Mitte Januar 2012 auf der GIS Plattform des Kantons (www.geo.bl.ch) öffentlich zugänglich sein. Die Berücksichtigung der NGK im Baubewilligungsverfahren beschränkt sich vorerst aber ausschliesslich auf Bauvorhaben auf Parzellen für welche die NGK eine erhebliche Gefährdung ausweist.
> Leitfaden / Formulare


Beilagen zur Baueingabe (Angaben zu den Zonenvorschriften)
Bei allen relevanten Änderungen in Bezug auf zonenrechtliche Aspekte (z.B. Änderungen im Bereich des Gebäudeprofils, der Gebäude-/Nutzungsfläche oder bei Nutzungsänderungen usw.) ist die Eingabe des Formulars "Angaben zu den Zonenvorschriften" obligatorisch. Bei Fragen hierzu hilft der/die gebietszuständige Technische Experte/Expertin gerne weiter. > Link

 

Änderung der "Verordnung über die Gebühren für Baubewilligungen":
Die Bewilligungsgebühren für Solaranlagen werden neu nach § 2a berechnet > mehr

 

MINERGIE®-Bauten

Die beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben gemeinsam mit MINERGIE® beschlossen auf den 1. April 2011 eine regionale Zertifizierungsstelle für MINERGIE®-Bauten zu eröffnen. Ab diesem Zeitpunkt wird die Prüfung von Anträgen für Bauten der Standards MINERGIE® und MINERGIE®-P nicht mehr wie bis anhin von den Energiefachstellen BL und BS vorgenommen und sind an folgende Adresse einzureichen:

MINERGIE®-Zertifizierungsstelle beider Basel c/o Helfenfinger & Thommen AG, Schönaustrasse 35, 4058 Basel > mehr

 

Erdbebenvorsorge, Erdbebenmikrozonierung

Im Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) ist keine Regelung enthalten, welche die erdbebensichere Bauweise vorschreibt. Über das Internet-Geoportal können jedoch parzellen- oder objektbezogene Daten zur Erdbebenmikrozonierung abgerufen und für die Berechnung nach SIA 261 verwendet werden. > mehr
 
Neuzuteilung von Gemeindezuständigkeiten

Zur Realisierung eines im Jahr 2011 geplanten EDV-Projekts, müssen beim Bauinspektorat personelle Ressourcen geschaffen werden. Aus diesem Grund erfolgt ab dem 01.01.2011 eine vorübergehende Neuzuteilung einzelner Gemeindezuständigkeiten.

Neue Abteilung "Bauen ausserhalb Bauzone"
Im Zuge der stetigen Verbesserung des Kundenservices hat das Bauinspektorat eine organisatorische Neuordnung im Bereich des "Bauens ausserhalb Bauzone" vorgenommen. Die Leitung, der in diesem Zuge neu geschaffenen Abteilung, erfolgt durch den Dienststellenleiter des Bauinspektorats Herrn Andreas Weis, und die Sachbearbeitung durch einen Technischen Experten. Sie sind auch Ihre Ansprechpartner bei Fragen und Vorabklärungen in Verbindung mit dem "Bauen ausserhalb Bauzone" und im Hinblick auf eine allenfalls notwendige Ausnahmebewilligung nach Art. 24 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG). Die neue Organisation wird per 1. September 2010 eingeführt. > mehr

Hindernisfreie Bauten
Die Beurteilung der behindertengerechten Bauweise nach § 108 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) durch das Bauinspektorat, erfolgt auf der Grundlage der Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten".
Wir bitten Sie deshalb bei Bauprojekten für Bauten und Anlagen, wo die hindernisfreie Bauweise realisiert werden muss, die Vorgaben der genannten Norm zu berücksichtigen. > Link

 

Adresse
Bauinspektorat Liestal
Rheinstrasse 29
Postfach
CH-4410 Liestal

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Tel. 061 552 67 77
Fax 061 552 69 83
bauinspektoratbl.ch

 

Sprechstunden Techn. Experten

jeweils Dienstag bis Freitag
09.00 - 10.00 Uhr telefonisch
10.00 - 11.30 Uhr persönlich
Weitere Termine nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Sekretariat
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr

 

Adresse
Bauinspektorat Laufen
Bezirk Laufen
Bahnhofstrasse 6
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4242 Laufen
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Fax 061 765 92 19

 

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Hindernisfreies Bauen
 
geo.BL

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